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Abrechnung mit dem Gast

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  • Warum kann ich bei der Einstellung von Währungen nicht Tageskurse erfassen?

    Die Währungseinstellungen werden für die Verträge benötigt. Bei Unterschrift des Vertrages wird auch der Preis bestätigt – und dieser ist Vertragsbestandteil, welcher sich nicht ändert. Im Falle von deutlichen Währungsschwankungen (wie bspw. CHF/EUR) können Sie in der Schlussabrechnung dem Gast noch entgegenkommen.
  • In welcher Art kann ich meine Preise hinterlegen?

    Preis (Pauschalen)
    Wert A x Wert B x Preis (z.B. Anzahl Personen x Anzahl Uebernachtungen x Preis)
    Wert A x Preis (z.B. Preis pro Stück)
    Wert B - Wert A x Preis (z.B. Zählerstand x Preis)
  • Welche Leistungen kann ich über GO abrechnen?

    Jede beliebige Art von Leistungen ist denkbar. Es sind gewisse Leistungsgruppen vordefiniert, z.B. Übernachten/Zimmer, Essen/Trinken, Infrastruktur, Freizeitangebote, Reinigung. In diesen können Sie Ihre Leistungen übersichtlich gruppieren. Sie können aber jederzeit Gruppen und einzelne Leistungen hinzufügen oder weglassen, ganz nach Ihren Bedürfnissen.
  • Kann GO mit Anzahlungen/Vorauszahlungen umgehen?

    Ja, Sie bestimmen unter Einstellungen, ob und in welcher Form Sie Anzahlungen verlangen möchten. Möglich sind Pauschalen oder Prozentbeträge des voraussichtlichen Rechnungstotals.
  • Kann ich Abrechnungen MwSt-konform erstellen?

    Selbstverständlich. Die wichtigsten MwSt-Sätze der Schweiz sind vordefiniert. Sie können jederzeit weitere Sätze oder Umsatzsteuer-Sätze Ihres eigenen Landes definieren.
  • Kann ich Abrechnungen entsprechend den Gesetzen meines Landes erstellen?

    Selbstverständlich. Die Umsatzsteuer-Sätze können Sie selbst definieren. Mit dem Zusatzmodul für individuelle Vorlagen können Sie auch ein komplett eigenes Abrechnungs-Formular hinterlegen.
  • Kann GO eine Kurtaxen- bzw. Gasttaxenabrechnung erstellen?

    Selbstverständlich. Unter „Berichten“ können Sie einen Auszug über die abzurechnenden Gasttaxen definieren und erstellen lassen.
  • Kann ich Reservationen für den Eigenbedarf ohne Abrechnung tätigen?

    Ja, das ist möglich, indem Sie im Reservationskalender einen Termin als „nicht buchbar“ markieren.
  • Wie kann ich Abrechnungen korrigieren?

    Sie können Abrechnungen korrigieren, indem Sie die bestehende archivieren und auf deren Grundlage eine neue erstellen. Diese ersetzt dann die alte. Die alte wird aber nicht überschrieben, damit die Mutationen jederzeit nachvollziehbar sind.
  • Erstellt mir GO eine Buchhaltung?

    Nein, GO ersetzt Ihre Buchhaltungs-Software nicht. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre Faktura-Daten auslesen möchten und/oder wenn Sie eine Anbindung an die Schnittstelle Ihrer Buchhaltungs-Software wünschen. Wir werden für Sie ein individuelles Angebot ausarbeiten.

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